Zusatzversicherung Zahnersatz
Extra absichern für Zahnimplantate & Co
Im Zuge der von allen Regierungen der letzten Jahre verabschiedeten Gesundheitsreformen wurde der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen immer mehr reduziert. Das machte auch bei der Zahnmedizin nicht Halt, sodass mit der letzten Reform sich die Krankenkassen für Zahnersatz nicht mehr prozentual an den Kosten beteiligen müssen, sondern einen Festbetrag zahlen, der jedoch weiterhin angelegt ist an den in den letzten Jahren zurückgelegten Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. Allerdings kann sich der Patient nach der neuen Regelung selbst aussuchen, welche Art von Zahnersatz er sich einsetzen lässt.
Trotz allem entsteht eine finanzielle Lücke, die durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zumindest in großen Teilen abgedeckt wird. Diese Zusatzversicherung für Zahnersatz deckt in der Regel bis zu 95 % der Kosten der Zahnbehandlung ab. Den dadurch entstehenden kleinen Restbetrag deckt die Zahnersatz-Zusatzversicherung nicht ab und muss selbst getragen werden.
Aber auch die Krankenkassen bieten ihren Patienten im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit privaten Versicherungsgesellschaften eine Zusatzversicherung an, die nur für den Zahnersatz gilt. Das hat den Vorteil, dass die Prämie für die Zahnersatz-Zusatzversicherung relativ niedrig ist im Vergleich zu einer vollständigen privaten Zusatzversicherung. Diese deckt nämlich meist alle Risiken im Krankheitsfall ab und ist somit recht teuer.
Beim Abschluss der Zusatzversicherung für den Zahnersatz wird der Kunde jedoch auch nach Vorerkrankungen im Zahnbereich gefragt. So kann es vorkommen, dass bei relativ schlechtem Zahnzustand oder vielen fehlenden Zähnen der Versicherungsschutz abgelehnt wird oder der Kunde mit einem Sonderaufschlag rechnen muss.