Zahnversiegelung

Kariesschutz durch Versiegelung der Kauflächen

Mithilfe der Zahnversiegelung kann der Entstehung von Karies vorgebeugt werden. Gerade die Täler der Kauflächen sind schon bei Kindern besonders kariesgefährdet, da auch nicht immer eine perfekte Mundhygiene gewährleistet ist. Die Zahnversiegelung der jeweils ersten und zweiten Backenzähne gehört bei Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren zu den Leistungen, die von den Krankenkassen übernommen werden, alle anderen Zähne, bei denen die Eltern eine Zahnversiegelung wünschen, müssen privat getragen werden, wenn keine Zahnzusatzversicherung besteht.

Bei der Zahnversiegelung werden die Fissuren mit einem speziellen Kunststoffmaterial abgedichtet, sodass für eine bestimmte Zeit fast perfekter Schutz vor Karies besteht, allerdings nutzt sich die Zahnversiegelung nach bestimmter Zeit ab und muss, sofern erneut gewünscht, wiederholt werden. Bei der Zahnversiegelung wird der betreffende Zahn zuerst mit einer Paste gesäubert, in manchen Fällen muss die Fissur des Zahnes mit einem Bohrer etwas erweitert werden, danach werden die Fissuren mit einer Säure behandelt, die ätzend wirkt. Im Anschluss wird diese Lösung entfernt und auf den trockenen Zahn wird das Kunststoffmaterial mit einer Kanüle aufgetragen. Dieser wird dann mit Licht ausgehärtet. Die Zähne werden poliert und die Zahnversiegelung ist abgeschlossen.

Die Behandlung ist völlig schmerzfrei und wird beim Zahnarzt im Allgemeinen von extra geschulten Zahnarzthelferinnen ausgeführt. Damit können die Kaufflächen gut geschützt werden, was letztlich der Zahnprophylaxe dient. Aber die Zahnversiegelung alleine bietet keinen ausreichenden Schutz vor Karies, sind Zähne besonders anfällig für Karies ist auf jeden Fall die tägliche Mundhygiene wichtig. Nur im Zusammenwirken zwischen Zahnversiegelung und aktiver Mundhygiene sowie regelmäßigen Kontrollbesuchen beim Zahnarzt lässt sich unerwünschte Karies wirksam vermeiden.

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