Zahnaufhellung
Bleaching / Zähne bleichen
Beim Bleaching - englischer Ausdruck für Zahnaufhellung - werden die Zähne gebleicht bzw. aufgehellt. Die Zahnfarbe ist von Patient zu Patient je nach individueller Disposition und Zahnstruktur unterschiedlich. Vor dem Bleaching wird die Zahnoberfläche gründlich gereinigt, um Ablagerungen und Verfärbungen auf der Zahnoberfläche zu beseitigen, die durch Nahrungs- oder Genussmittel wie Wein entstanden sind. Bereits nach einer gründlichen Reinigung ist meist schon ein deutliches Ergebnis der Zahnaufhellung sichtbar.
Brücken, Kronen, Zahnfüllungen und Verblendungen, sogenannte Veneers, können nicht aufgehellt werden. Diese behalten ihre ursprüngliche Farbe, da sie aus Kunststoff bzw. Keramik bestehen. Unter Umständen kann es nach der Zahnaufhellung notwendig sein, Kronen oder Zahnfüllungen zu erneuern, um sie der Farbe des Gebisses nach dem Aufhellungsprozess anzupassen.
Beim Bleaching kann eine deutliche Farbaufhellung um 1 bis 2 Stufen der Farbskala erreicht werden. Bei devitalen Zähnen wird ein Bleichmittel in den Zahn eingebracht und von innen aufgehellt. Bei vitalen Zähnen wird eine Gebißschiene mit Peroxydgel verwendet, die über 4-6 Wochen zu verschiedenen Tageszeiten getragen wird, was auch als Home-Bleaching bezeichnet wird.
Das Medikament wirkt oxidierend auf die Farbstoffe auf und im Zahn und wirkt so aufhellend. Es gibt auch die Möglichkeit, hochkonzentrierte Bleichmittel in Verbindung mit Licht in bestimmten Wellenlängen direkt auf den Zahn aufzubringen. Diese Methode ist allerdings nur beim Zahnarzt anwendbar. Nach dem Bleaching ist generell eine Fluoridierung der Zähne zu empfehlen. Die aufhellende Wirkung hängt von der Konzentration der bleichenden Substanzen im verwendeten Medikament ab. Diese zahnkosmetische Behandlung wird in der Regel nicht durch eine Zahnzusatzversicherung übernommen.