Zähne verblenden

Verblendungen der Zähne durch Veneers / Facings

Zahnverblendungen gehören zu den zahnkosmetischen Maßnahmen und dienen der ästhetischen Korrektur von schief stehenden oder verfärbten Zähnen im sichtbaren Frontbereich des Gebisses. Veneers oder auch Facings - so der medizinische Fachausdruck - sind hauchdünne, lichtdurchlässige Verblendschalen aus Keramik, die mit Spezialkleber auf die betreffenden Zähne aufgebracht werden und in Form und Farbe mit den restlichen Zähnen des Gebisses harmonieren.

Mit der Zahnverblendung können jedoch nur leichte kosmetische Korrekturen vorgenommen werden, wenn noch genügend eigene gesunde Zahnsubstanz vorhanden ist. Eingesetzt werden Veneers bei dauerhaften Verfärbungen des Zahnschmelzes durch Kaffee, Tee, Tabak oder Medikamente. Auch unschöne Lücken auseinanderstehender Zähne können mit der Zahnverblendung optisch geschlossen werden. Sogar bei geringfügig abgebrochenen Zähnen kann man mit den festsitzenden Keramikverblendschalen ein gutes zahnkosmetisches Resultat erzielen und das Aussehen des gesamten Gebisses verbessern. Für das Auge ist kein Unterschied zwischen einem natürlichen und einem verblendeten Zahn erkennbar.

Zahnverblendungen haben eine Haltbarkeitsdauer von bis zu 15 Jahren. Die Krankenkassen übernehmen diese Leistung in der Regel nicht, da es sich hierbei um eine ausschließlich kosmetische Zahnbehandlung handelt. Bei Abschluß einer Zahnzusatzversicherung sollte man darauf achten, dass die Behandlung mit Veneers eingeschlossen ist. In diesem Fall werden in der Regel bis zu 60% der Kosten für die Zahnverblendung von der Zahnzusatzversicherung übernommen.

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